Geobüro Gifhorn
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Altlasten systematisch erkunden

Die Aufsichtsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, altlastenverdächtige Standorte zu erfassen und dem Verdacht nachzugehen. Diese Prüfung erfolgt durch eine gestaffelte Vorgehensweise.

Historische Recherche

Am Anfang steht in der Regel die historische Recherche. Die Recherche kann Daten zu verwendeten Schadstoffen, zu den Örtlichkeiten, an denen diese verwendet wurden und zum Zeitraum des Umgangs liefern. Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei reinen Annahmebetrieben, kann die Recherche ausreichend sein, um den Verdacht zu entkräften.

Orientierende Untersuchung

Auf Grundlage der Ergebnisse der historischen Recherche wird eine orientierende Untersuchung vorgenommen. Das Ziel dieser Untersuchung besteht einzig in der Prüfung des Vorliegens einer schädlichen Bodenveränderung. Angaben zur Sanierungserfordernis ergeben sich hieraus nicht. Zeigt die orientierende Untersuchung, dass eine schädliche Bodenveränderung eingetreten ist, so muss diese näher beschrieben und bewertet werden.

Detailuntersuchung

Hierzu wird eine Detailuntersuchung durchgeführt. Die ermittelte Belastung wird quantifiziert und ihre Wirkung auf Schutzgüter wird abgeschätzt. Hierbei erfolgt keine starre Beurteilung auf Grundlage von Grenzwertlisten, sondern eine einzelfallbezogene Prüfung.

Die Ergebnisse der orientierenden Untersuchung und der Detailuntersuchung werden zu einer Gefährdungsabschätzung zusammengefasst. Das weitere Vorgehen wird auf die Gefahrenlage abgestimmt. Häufig ist eine Kontrolle der Schadstoffentwicklung, gegebenenfalls in Kombination mit Nutzungseinschränkungen, ausreichend. In einigen Fällen ergibt sich jedoch die Erfordernis einer Sanierung.

Sanierungsuntersuchung

Um die Sanierung effektiv planen zu können, wird eine Sanierungsuntersuchung vorgenommen. Hierbei wird geprüft, welche Verfahren zur Sanierung eingesetzt werden können. In dieser letzten Erkundungsphase treten pekuniäre Aspekte und die Betrachtung der Verhältnismäßigkeit immer stärker in den Vordergrund. 

Zur Umsetzung der Ergebnisse der Sanierungsuntersuchung wird ein Sanierungsplan aufgestellt. In diesem sind die erforderlichen Schritte zur Sanierung aufgeführt. Außerdem enthält er die behördlichen Festlegungen zum Sanierungsziel.

 

Das Geobüro Gifhorn kann sämtliche der genannten Untersuchungsschritte vornehmen. Neben der Planung aktiver Sanierungen von Boden- und Grundwasserverunreinigungen werden auch Konzepte zur Überwachung (MNA) erarbeitet.

 

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